1. Zugang zum Bogenkino erhalten Erwachsene, Kinder ab 10 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen und Jugendliche mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  2. Eine Haftung seitens des Betreibers für zerstörte Gegenstände wird ausgeschlossen
  3. Mit der Benutzung garantiert der Benutzer eine eigene Haftpflichtversicherung zu haben, die für evtl. Schäden eintritt.
  4. Eine Benutzung der Anlage darf erst nach Einführung erfolgen
  5. Bei Licht an gilt SICHERHEIT, was heißt, dass nicht Pfeil und Bogen gleichzeitig in die Hand genommen werden dürfen.
  6. Bei Dunkelheit gilt PFEIL FREI, was bedeutet, dass sich alle Personen hinter der Sicherheitslinie befinden müssen
  7. Bei Pfeil und Bogen handelt es sich um ein Sportgerät, welches sehr gefährlich werden kann. Der Pfeil hat immer in Richtung Ziel zu zeigen.
  8. Eigene Bögen dürfen bis zu einem Zuggewicht von 55 lbs (Compound 50 lbs) im Bogenkino genutzt werden.
  9. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  10. Das Betreten der Anlage ist unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss streng verboten
  11. Dem Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten